AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für CAD-Dienstleistungen

1. Vorbemerkung, Anwendungsbereich

1.1 Planzeichnen (im folgenden Auftragnehmer genannt) führt CAD-Dienstleistungen nach Vorgabe an einzelnen Vorhaben aus. Bei Bedarf nimmt der Auftragnehmer gegen Kostenerstattung an Besprechungen des Auftraggebers und/oder auf der Baustelle des Auftraggebers teil.
1.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Auftraggeber zustande.

2. Ausführung von CAD-Zeichnungen

2.1 Die Ausführung der CAD-Zeichnungen erfolgt über ArchiCAD. Falls ein anderes CAD-Format erforderlich ist, wird dies vor Erbringung der Leistungen im Einzelnen schriftlich vereinbart. Die Zeichnungsausführung basiert auf Vorgaben des Auftraggebers. Es werden keine Planungen angefertigt. Die Vorgaben werden anhand skizzierter Form oder anhand sonstiger Planunterlagen dem Auftragnehmer übergeben. Die Zeichnungserstellung basiert auf dem vom Auftraggeber vorgegebenen Standard und technischen Richtlinien. Diese sind bei Auftragsvergabe bekanntzugeben.

2.2 Benötigte Grunddaten sind dem Auftragnehmer als pdf-, dwg- oder dxf-Dateien zu übergeben. Die Übernahme und Rücklieferung der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.3 Aufwendungen, die durch die Übergabe fehlerhafter oder unstimmiger Zeichnungsvorgaben entstehen, werden mit dem Auftraggeber gesondert abgerechnet. Bestandsaufnahmen vor Ort und deren Umsetzung als digitale Datenform werden gesondert berechnet. Dies gilt auch für eventuelle Objektabnahmen vor Ort.

3. Übergabe/ Plot-, Kopie- und Vervielfältigungsarbeiten

3.1 Das Datenformat, in welchem die Daten ausgeliefert werden, sind in digitaler Form im pdf-Format und werden per E-Mail dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie sie der Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet, erhält. Eine Prüfungspflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht. Es wird keine Haftung für Fehler beim Endprodukt übernommen, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleitet. Eine ggf. erforderliche Mängelbeseitigung bzw. Bereinigung gelieferter Daten durch den Auftragnehmer erfolgt in Abstimmung und zu Lasten des Auftraggebers.

3.2 Der Auftraggeber trägt die Kosten für den von ihm veranlassten beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten durch den Auftragnehmer erforderlich werden, dann trägt der Auftraggeber die hierdurch entstandenen Kosten.

3.3 Die Leistungen, Lieferungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

3.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form wirksam.

4. Termine und Lieferung

4.1 Sofern Termine im Zusammenhang mit der Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden, gelten ausschließlich diese. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, sobald der Auftrag abgeschlossen ist und alle vom Auftragnehmer angefertigten Produkte digital per E-Mail zur Verfügung gestellt wurden.

4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Auftragnehmer die Leistung und Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Software- und Computerprobleme, Betriebsstörungen sonstiger Art, Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe (Streiks) jeder Art, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, staatliche Maßnahmen, Sabotage, Kriege etc., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten des Auftragnehmers eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; auch dann, wenn sie

während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.

4.3 Sollte der Auftragnehmer länger als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Leistungs- und Lieferungsverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

5. Haftung/ Gewährleistung

5.1 Der Auftragnehmer haftet für eine ordnungsgemäße Erbringung der unter 1 bis 3 bezeichneten Leistungen und verpflichtet sich, die übertragenen Leistungen sorgfältig auszuführen und im vollen Umfang die Interessen des Auftraggebers zu wahren.
5.2 Eine Haftung für eventuelle Sach- und Personenschäden, die durch fehlerhaft gelieferte Unterlagen oder Nichtüberprüfung seitens des Auftraggebers entstanden sind, schließt der Auftragnehmer aus und werden dem Auftraggeber übertragen.

5.3 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Es wird keine Gewährleistung und Haftung über die Richtigkeit der Planung übernommen. Die Überprüfung der Leistungen obliegt dem Auftraggeber. Auch im Falle einer pauschalen Beauftragung im Sinne der HOAI werden keine Planungsleistungen, sondern nur die in Verbindung bringende CAD-Dienstleistung ausgeführt. Bei zeichnerischen Fehlleistungen, die durch den Auftragnehmer verursacht wurden, erfolgt eine unverzügliche und kostenlose Berichtigung durch den Auftragnehmer.

5.4 Eine Produkthaftpflicht kann vom Auftragnehmer grundsätzlich nicht gewährleistet werden und schließt sich deshalb grundsätzlich bei allen Projekten aus.

6. Abrechnung/ Vergütung/ Honorarvereinbarung der Dienstleistungen

Zeithonorare werden auf der Grundlage des Stundensatzes nach Vereinbarung durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag berechnet. Ist eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs nicht möglich, so wird das Honorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf berechnet.

7. Fahrt-, Versand- und Lieferkosten, sonstige Nebenkosten

7 .1 Die Liefer- und Versandkosten richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Die Fahrtkostenabrechnung erfolgt auf Basis der einfachen Strecke von Firmensitz des Auftragnehmers zum Zielort in Kilometern inkl. Fahrtzeit mit 0,50 €/km. Die Abrechnung sonstiger Spesen und Übernachtungskosten werden im Einzelfall abgestimmt.

7.2 Porto-, Telefon- und sonstige Nebenkosten werden nach Aufwand und Größe des Auftrages pauschal in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die jeweiligen Rechnungsbeträge sind sofort ab Rechnungsdatum fällig, es sei denn, in der Rechnung wird ein anderes Zahlungsziel ausgewiesen. Bei Überschreiten einer Frist von 20 Kalendertagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 %, jeweils über dem gültigen Basiszinssatz zu. Das Recht, einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.2 Alle Preise sind Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verrechnen. und gesondert auszuweisen.

9. Vertragsbeendigung

Der Vertrag ist für beide Vertragschließenden mit einer Frist von 2 Monaten jeweils zum Monatsende kündbar. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 15 % aus dem noch nicht erbrachten Leistungsteil als Schadensersatzpauschale geltend zu machen, darüberhinausgehender Schadensersatz des Auftragnehmers bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bereits erbrachte, aber noch nicht herausgegebene Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der noch offenen Leistungen zurückzuhalten. Ebenso bleibt ein bereits geliefertes Produkt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum (bzw. in voller Urheberschaft) des Auftragnehmers.

10. Mängelrüge

Der Auftraggeber hat die Leistung des Auftragnehmers unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der erbrachten Leistung und Übereinstimmung laut Rechnung zu prüfen. Unterbleibt eine Rüge mit einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Leistung, gilt die Abnahme als erfolgt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich unter Hinzufügung der Originale und der beanstandeten Arbeit erfolgen. Mängel eines Teils der Lieferung führen nicht zu der Mangelhaftigkeit des Gesamtprodukts. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung und Ersatzlieferung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Der Auftraggeber willigt hiermit ein, dass seine bürointernen, dem Auftragnehmer bekannten oder bekannt gewordenen Daten in eine bei dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten geführten Datei aufgenommen und verarbeitet werden dürfen. Der Datenschutz ist gewährleistet.

12. Urheberrechte

12.1 Der Auftraggeber erklärt, Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an der für Ihn zu vervielfältigenden Vorlage bzw. Berechtigter zur Vervielfältigung/ Reproduktion des für ihn zu bearbeitenden Materials zu sein und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigungen etc. dennoch entstehen können, die Haftung.

12.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, vor allem CAD-Dienstleistungen, keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Soweit die erstellten Dienstleistungen nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden könnten. Etwaige, diesbezügliche Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlußbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Auftragnehmers (Erfurt).
13.3 E-Mail-Korrespondenzen werden vom Auftraggeber als beweiskräftig anerkannt.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.